Info zu den Benutzungs- und Verhaltensregeln der Vermietung
des Bürgerhauses Wallersheim
Preise pro Miettag (gültig ab 01.01.2020):
Saal groß |
Saal klein |
beide Säle |
Küchen groß |
Küche klein |
|
Ortsansässige |
150 € |
90 € |
220 € |
50 € |
25 € |
Auswärtige |
225 € |
135 € |
330 € |
75 € |
37,50 € |
Reinigungskosten |
94 € |
58 € |
130 € |
||
Beerdigung |
150/225* |
100/150* |
200/300* |
incl. |
/* = Auswärtige
Die Reinigungskosten bei einer Beerdigung belaufen sich, unabhängig von der Saalgröße, auf 58 €.
Weitere Räumlichkeiten:
Die Benutzung des Foyer und des Vorraumes sind im Mietpreis enthalten.
Im Gegensatz dazu ist die Benutzung des Musikraumes nicht enthalten. Eine Benutzung des Musikraumes ist nur bei größeren Veranstaltungen unter Inrechnungstellung von 25 € möglich und darf nur zum Aufbau des Buffet genutzt werden.
Geschirr und Besteck:
Das Geschirr und Besteck ist in verschlossenen Schränken zu jeweils 50 Gedecken untergebracht. Eine Benutzung je Schrank wird mit 0,50 € pro Gedeck = 25 € in Rechnung gestellt. Geschirr und Besteck sind vom Mieter vorgespült zurückgegeben. Das Öffnen der Schränke ist vorab mit den Schlüsselbevollmächtigten abzusprechen.
Leistungen bei kleiner Küchenbenutzung:
- keine Zubereitung von Speisen,
- Benutzung der vorhandenen Gerätschaften wie Mikrowelle, Kaffeemaschine, Inventar etc.
- Dekorieren und Herrichten von Speisen.
Darüber hinaus gehende Verwendung wird mit „großer Küche“ abgerechnet.
Reinigungskosten:
Die Reinigungskosten sind auf die angegeben Stunden begrenzt worden und gelten bei
besenreinem Verlassen des Bürgerhauses durch den Mieter. Ist dies nicht der Fall wird
der tatsächlichen Reinigungsaufwand berechnet.
Untervermietung:
Eine Untervermietung durch den eigentlichen Mieter ist mit der Ortsgemeinde abzusprechen und wird nur von ihr genehmigt.
Rechnungserteilung:
Nach Überprüfung des Bürgerhauses wird der Mieter über fehlende Gegenstände informiert. Danach wird dem Mieter die Gelegenheit eingeräumt, das Inventar durch Originalgegenstände wieder zu vervollständigen. Nach Klärung und Absprache erfolgt die Rechnungserteilung. Zahlungen sind per Überweisung an die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm zu leisten. Details zur Bankverbindung und Verwendungszweck entnehmen Sie bitte der Rechnung.
Benutzungsregeln:
Bei der Mitbenutzung der Außenanlagen sind die Bestimmungen des Lärmschutzes, im Besonderen bei Abendveranstaltungen nach 22:00 Uhr, einzuhalten. Hierzu ist die Tür des Seiteneinganges wegen Lärmschutz des in direkter Nachbarschaft liegenden Wohnhauses, verschlossen zu halten.
Im Bürgerhaus herrscht Rauchverbot. Das Übernachten ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei der Verwendung von fremden Einrichtungsgegenständen, wie Stehtischen, Hockern etc. sind diese so herzurichten, dass der Bodenbelag nicht beschädigt werden kann.
Eine Veränderung der gesamten Technik, im Besonderen der elektrischen Anlagen und deren Einstellungen sind untersagt.
Schlüsselempfang und –Rückgabe:
Der Schlüssel kann am Vortag der Veranstaltung unter der o.g. angegebenen Adresse abgeholt werden. Nach der Benutzung ist das Bürgerhaus bis 15:00 Uhr des Folgetages besenrein zu verlassen und der Schlüssel wieder unter der o.g. Adresse zurück zu geben. In Ausnahmefällen kann eine Zeit vorher oder nachher vereinbart werden.